Die One-in-one-out-Regel ist eine Maßnahme der deutschen Bundesregierung aus den „Eckpunkten zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ vom 11. Dezember 2014, auch Bürokratiebremse genannt.
Sie besagt, dass neue Belastungen nur in dem Maße eingeführt werden dürfen, wie bisherige Belastungen abgebaut werden (Kompensation).
Die Regel gilt für alle Vorhaben der Bundesregierung, die seit dem 1. Januar 2015 beschlossen wurden
1Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/One-in-one-out-Regel, Zugriff: 18.11.2022.